Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 28.11.1990

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1990 - III ZR 21/90   

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https://dejure.org/1990,658
BGH, 20.12.1990 - III ZR 21/90 (https://dejure.org/1990,658)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1990 - III ZR 21/90 (https://dejure.org/1990,658)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - III ZR 21/90 (https://dejure.org/1990,658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Straßenverkerhssicherungspflicht - Öffentliche Hand - Allgemeine Verkehrssicherungspflicht - Amtspflicht - Streupflicht - Fußgänger - Sicherung der Fahrbahnüberquerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrssicherungspflichten im Baustellenbereich (IBR 1991, 216)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1044 (Ls.)
  • MDR 1991, 1043
  • NVwZ 1991, 1212
  • NZV 1991, 265
  • NJ 1991, 173
  • VersR 1991, 665
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 23.07.2015 - III ZR 86/15

    Auch in Schleswig-Holstein müssen nur belebte und unentbehrliche

    Fußgängerüberwege innerhalb geschlossener Ortschaften sind danach nicht grundsätzlich, sondern nur zu streuen, soweit sie belebt und unentbehrlich sind (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. nur Urteile vom 22. November 1965 - III ZR 32/65, NJW 1966, 202; vom 13. Juli 1967 - III ZR 165/66, VersR 1967, 981, 982; vom 13. März 1969 - III ZR 101/68, VersR 1969, 667 und vom 15. November 1984 - III ZR 97/83, VersR 1985, 568, 569; Beschlüsse vom 27. April 1987 - III ZR 123/86, VersR 1987, 989 und vom 8. März 1990 - III ZR 27/89, BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Streupflicht 3; Urteile vom 20. Dezember 1990 - III ZR 21/90, VersR 1991, 665 f und vom 1. Juli 1993 aaO S. 2803; Beschluss vom 20. Oktober 1994 - III ZR 60/94, VersR 1995, 721, 722; Urteil vom 9. Oktober 2003 aaO).

    Dies hätte zur Folge, dass die Gemeinden bei der Durchführung ihrer Streupläne, ohne die ein geordneter Winterdienst unmöglich ist, unzumutbar behindert würden (vgl. nur Senat, Urteil vom 20. Dezember 1990 - III ZR 21/90, VersR 1991, 665, 666).

  • BGH, 20.10.1994 - III ZR 60/94

    Umfang der Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften an besonders

    Für Fußgänger müssen die Gehwege (Senatsurteil vom 1. Oktober 1959 - III ZR 59/58 - NJW 1960, 41) sowie die belebten, über die Fahrbahn führenden unentbehrlichen Fußgängerüberwege bestreut werden (Senatsurteil vom 20. Dezember 1990 - III ZR 21/90 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Streupflicht 6 = VersR 1991, 665 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.07.2018 - 11 U 63/18

    Umfang der Pflicht des Straßenbaulastträgers zur Reinigung des Gehwegs einer

    Danach sind Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges ebenso zu berücksichtigen wie seine Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs (BGH VersR 1991, 665; OLG Brandenburg, Urt. 02.03.2010, Az.: 2 U 6/08 Tz.24, zitiert nach juris).

    Der Sicherungspflichtige hat aber durch Schneeräumen und Streuen mit abstumpfenden Mitteln die Gefahren, die infolge winterlicher Glätte für den Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Wegebenutzung und trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bestehen, im Rahmen und nach Maßgabe der genannten Grundsätze zu beseitigen (BGH VersR 1991, 665).

    Dabei ist seit langem anerkannt, dass im Bereich geschlossener Ortschaften die Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Glätte zu bestreuen sind (BGH MDR 1998, 402, 403; BGH VersR 1991, 665; OLG Jena NZV 2001, 87; OLG Hamburg OLGR 2000, 224, 225).

    Vielmehr hat die Rechtsprechung die Pflicht zur Sicherung des Fußgängerverkehrs dahin konkretisiert, dass außer auf Gehwegen, soweit auf ihnen nicht nur ein unbedeutender Verkehr stattfindet, auf den besonders gekennzeichneten Übergängen (§ 26 StVO: Zeichen 293 der Anl. 2 zu § 41 Abs. 1 StVO - "Zebrastreifen") und auf sonstigen Fußgängerüberwegen gestreut werden muss, soweit diese belebt und unentbehrlich sind (BGH VersR 1991, 665; BGH, Beschl. v. 20.10.1994, Az.: III ZR 60/94, Tz.4 zitiert nach juris).

    Auch besteht grundsätzlich die Pflicht, in Wohngebieten außerhalb des Ortskerns an Straßeneinmündungen im Bereich von Gefällstrecken für Fußgänger wenigstens eine Möglichkeit zur gefahrlosen Überquerung der Fahrbahn zu schaffen, um ihnen etwa das Erreichen einer Bushaltestelle oder das Aufsuchen von Geschäften zu ermöglichen (BGH VersR 1991, 665; BGH VersR 1985, 568).

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Rechtsprechung
   VG Berlin, 28.11.1990 - 1 A 154.89   

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https://dejure.org/1990,5072
VG Berlin, 28.11.1990 - 1 A 154.89 (https://dejure.org/1990,5072)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.11.1990 - 1 A 154.89 (https://dejure.org/1990,5072)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. November 1990 - 1 A 154.89 (https://dejure.org/1990,5072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Nichtstörers; Verdacht einer unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben; Vorliegen einer Anscheinsgefahr; Vorliegen einer Putativgefahr; Bestehen eines Gefahrenverdachts; Ersatz der Aufwendungen eines in Anspruch genommenen Nichtstörers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizei nimmt wegen Zeitschaltuhr Notsituation an und bricht Wohnungstür auf: Mieter muss Polizeieinsatz bezahlen - Ersatzpflicht für Aufwendungen eines Polizeieinsatzes zur Gefahrenabwehr bei einer Anscheinsgefahr

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2854
  • NVwZ 1991, 1212 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 24.09.1985 - Bf VI 3/85

    junger Löwe - Anscheinsgefahr, Kostenerstattung, Verantwortlichkeit für den

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.1990 - 1 A 154.89
    Der Kläger war auch für das Bestehen des Gefahrenverdachts entsprechend § 10 ASOG verantwortlich, weil er den Anschein einer Gefahr in zureichender Weise veranlasst hatte; auf ein Verschulden kommt es hier nicht an (vgl. dazu OVG Hamburg NJW 1986 S. 2005).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2013 - 1 S 733/13

    Voraussetzungen für die Gebührenerhebung bei missbräuchlicher Veranlassung von

    Demjenigen, der eine Anscheinsgefahr veranlasst und zu verantworten hat, können (nur) die Vollstreckungskosten bzw. die Kosten einer unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme (und nicht etwa die gesamten Kosten eines Polizeieinsatzes) dann auferlegt werden, wenn ihm der Anschein der Gefahr zugerechnet werden kann, das heißt, wenn er die Anscheinsgefahr (mit) veranlasst und zu verantworten hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2012 - 10 S 1476/11 - ESVGH 60, 160 = NVwZ-RR 2012, 387 = juris, Rdnr. 26; Urt. v. 17.03.2011 - 1 S 2513/10 - ESVGH 61, 198 = VBlBW 2011, 626 = juris, Rdnr. 35; jeweils m.w.N.; vgl. auch Würtenberger u.a., Polizeirecht Baden-Württemberg, 5. Aufl., Rdnr. 915 unter Hinweis auf VG Berlin - 1 A 154/89 - NJW 1991, 2854).
  • OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 146/94

    Abwesender Wohnungsinhaber als Störer im polizeirechtlichen Sinne Störer -

    Abgesehen davon, daß sich bei eng zusammenlebenden Nachbarn die Tatsache einer Familienreise in den Sommerurlaub kaum verbergen läßt, wäre eine derartige Geheimnistuerei aber wohl übertrieben und kann, wie der Beispielsfall VG Berlin NJW 1991, 2854 ausweist, auch zu unliebsamen Konsequenzen führen (dort wurde die Wohnung des verreisten Wohnungsinhabers gewaltsam geöffnet in der Annahme, er sei in seiner Wohnung zusammengebrochen und bedürfe erster Hilfe).
  • VG Freiburg, 19.02.2013 - 5 K 1126/12

    Inanspruchnahme für Kosten eines Polizeieinsatzes

    Demjenigen, der eine Anscheinsgefahr veranlasst und zu verantworten hat, können (nur) die Vollstreckungskosten bzw. die Kosten einer unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme (und nicht etwa die gesamten Kosten eines Polizeieinsatzes) dann auferlegt werden, wenn ihm der Anschein der Gefahr zugerechnet werden kann, das heißt, wenn er die Anscheinsgefahr (mit) veranlasst und zu verantworten hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2012 - 10 S 1476/11 - ESVGH 60, 160 = NVwZ-RR 2012, 387 = juris, Rdnr. 26; Urt. v. 17.03.2011 - 1 S 2513/10 - ESVGH 61, 198 = VBlBW 2011, 626 = juris, Rdnr. 35; jeweils m.w.N.; vgl. auch Würtenberger u.a., Polizeirecht Baden-Württemberg, 5. Aufl., Rdnr. 915 unter Hinweis auf VG Berlin - 1 A 154/89 - NJW 1991, 2854).
  • VG Berlin, 16.09.2011 - 1 K 318.10

    Anscheinsgefahr und gewaltsame Türöffnung

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer und anderer Gerichte (vgl. u. a. Beschluss vom 30. April 1990 - VG 1 A 154.99 -, NJW 1991, 2854; Urteil vom 27. Juni 2001 - VG 1 A 170.99 -, Entscheidungsabdruck S. 7; BGH, Urteil vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 -, NJW 1994, 2355; OVG Hamburg, Urteil vom 24. September 1985 - Bf VI 3.85 -, NJW 1986, 2005; OVG Berlin, Beschluss vom 28. November 2001 - 1 N 45.00 -, NVwZ-RR 2002, 623) kann ein vermeintlicher Störer nur dann für die Kosten einer polizeilichen Maßnahme in Anspruch genommen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass er den Anschein einer Gefahr hervorgerufen oder in zurechenbarer Weise verursacht hat, wenn also der Anscheinsstörer bei rückschauender Betrachtung tatsächlich die Anscheinsgefahr veranlasst und zu verantworten hat.
  • VG Freiburg, 12.03.2013 - 5 K 1419/12

    Polizeikosten

    Demjenigen, der eine Anscheinsgefahr veranlasst und zu verantworten hat, können (nur) die Vollstreckungskosten bzw. die Kosten einer unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme (und nicht etwa die gesamten Kosten eines Polizeieinsatzes) dann auferlegt werden, wenn ihm der Anschein der Gefahr zugerechnet werden kann, das heißt, wenn er die Anscheinsgefahr (mit) veranlasst und zu verantworten hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2012 - 10 S 1476/11 - ESVGH 60, 160 = NVwZ-RR 2012, 387 = juris, Rdnr. 26; Urt. v. 17.03.2011 - 1 S 2513/10 - ESVGH 61, 198 = VBlBW 2011, 626 = juris, Rdnr. 35; jeweils m.w.N.; vgl. auch Würtenberger u.a., Polizeirecht Baden-Württemberg, 5. Aufl., Rdnr. 915 unter Hinweis auf VG Berlin - 1 A 154/89 - NJW 1991, 2854).
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